Was ist der Unterschied zwischen einer qualifizierten und einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur?
Wie wichtig die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur sind, zeigt sich bei Rechtsstreitigkeiten über ein mit einer elektronischen Signatur unterzeichnetes Dokument und vor allem bei einer Anfechtung der Gültigkeit der elektronischen Signatur durch eine Partei.
Wenn die Signatur qualifiziert ist, ist der Richter von vornherein verpflichtet, die elektronische Signatur als gleichwertig mit einer eigenhändigen Unterschrift anzusehen. Es obliegt daher der Partei, die die Unterschrift anficht, nachzuweisen, dass die elektronische Signatur in diesem speziellen Fall nicht einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden kann.
Wenn die elektronische Signatur dagegen fortgeschritten ist, ist die elektronische Signatur nicht von vornherein einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, und vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen obliegt es der Partei, die sich auf die Gültigkeit der elektronischen Signatur beruft, dem Gericht nachzuweisen, dass die elektronische Signatur so gemacht wurde, dass sie einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden kann.
Somit befindet sich der Benutzer oder die Benutzerin eines Geräts, mit dem Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden können, im Falle einer rechtlichen Anfechtung der elektronischen Signatur durch den Vertragspartner in einem EU-Land in einer besseren Ausgangssituation.



Ja
Nein