News
Aufwertung Ihres Zertifikates

Aufwertung Ihres LuxTrust Zertifikates
Im Rahmen seiner Weiterentwicklung und der kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistungen, plant LuxTrust – Ihr Anbieter für digitale Identitätsnachweise in Luxemburg –, seine IT-Infrastruktur auf die nächsthöhere Ebene zu bringen. In den kommenden Monaten werden alle LuxTrust-Kunden in der Lage sein, über ihre bereits vorhandenen Geräte mit einer „qualifizierten“ elektronischen Signatur zu unterzeichnen, die einer eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichwertig ist. Hierfür müssen wir eine Aktualisierung des bestehenden elektronischen Zertifikats (Token, Scan, Mobile App), auf das Sie mit Ihrem LuxTrust-Gerät zugreifen, vornehmen.
Was ändert sich?
Die Aktualisierung erfordert keinerlei Maßnahmen Ihrerseits und hat auch keine konkreten Auswirkungen auf die Nutzung Ihres Geräts im Tagesgeschäft. Ihr Gerät (Token, mobile App, Scan usw.) bleibt dasselbe und muss nicht ausgetauscht werden. Die Gültigkeit Ihres Zertifikats und somit auch Ihres Vertrags mit LuxTrust verlängert sich automatisch und ohne zusätzliche Kosten um eine Laufzeit von 3 Jahren.
Der Übergang von einem derzeit von Gesetzes wegen für „fortgeschrittene“ elektronische Signaturen geltenden Zertifikat zu einem Zertifikat für „qualifizierte“ Signaturen bietet Ihnen die höchstmögliche Rechtskraft Ihrer elektronischen Unterschrift. Wird die Gültigkeit Ihrer Unterschrift beispielsweise im Rahmen eines Rechtsstreits angefochten, so wird der Richter der Vermutung folgen, dass diese Unterschrift dieselbe Gültigkeit hat wie eine eigenhändige Unterschrift. Dies gilt in allen Ländern der Europäischen Union.
Da sich unsere Dienstleistungen verändert haben, haben wir auch unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen aktualisiert. Um diese Änderungen und die genauen Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen, einschließlich der Beschränkungen dieser Nutzung, einsehen zu können, verweisen wir auf die Seite gtc.luxtrust.lu.
Wenn Sie nicht möchten, dass LuxTrust die Aktualisierung Ihres Zertifikats durchführt, können Sie diese auch ablehnen. Hierfür müssen Sie lediglich bis zum 05.08.2019 um Mitternacht eine E-Mail an qcp@luxtrust.lu senden, in der Sie uns Ihren Namen und Vornamen sowie die Seriennummer Ihres Tokens oder Scans mitteilen. Sollten Sie diese Seriennummer nicht angeben können, rufen Sie bitte unsere Servicenummer +352 24 55 05 50 an.
Wenn Sie Ihren Vertrag mit LuxTrust dagegen kündigen möchten, können Sie dies innerhalb eines Monates per Einschreiben mit Rücksendeschein an uns beantragen.
Falls wir nach Ablauf dieser Frist keine Mitteilung Ihrerseits erhalten haben, betrachten wir dies als Einverständnis mit der Änderung unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und mit der Aktualisierung Ihres Zertifikats zur Ermöglichung qualifizierter elektronischer Signaturen
Achtung: Die Aufwertung Ihres Zertifikats wird erst Ende des Jahres 2019 durchgeführt. Wenn Sie dennoch vorher benachrichtigt werden, dass Ihr Zertifikat vor Ende des Jahres abläuft, so müssen Sie dieser errneuern.
Mehr zu diesem Thema:
- Was ist ein Zertifikat für elektronische Signaturen?
Das Zertifikat für Ihr LuxTrust-Gerät (Token, mobile App, Scan usw.) ist gewissermaßen Ihr digitaler Identitätsausweis. Genauer gesagt handelt es sich um eine Bescheinigung in elektronischer Form, die die Validierungsdaten einer elektronischen Signatur mit Ihrer Person verknüpft und Ihren Namen, Ihr Pseudonym oder andere Daten bestätigt. Sie können Ihr LuxTrust-Gerät mit Ihrem Zertifikat verwenden, um Dokumente online zu unterzeichnen.
- Welche verschiedenen Arten von Zertifikaten gibt es?
Es gibt drei Arten von Zertifikaten: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Die Art des Zertifikats hängt davon ab, wie Sie von LuxTrust oder einer seiner Registrierungsstellen (z. B. Ihrer Bank) identifiziert wurden und in welcher IT-Infrastruktur Ihr Zertifikat gehostet wird. Die Art des verwendeten Zertifikats hat rechtliche Auswirkungen, insbesondere auf die Rechtswirksamkeit eines Dokuments, das Sie mit Ihrem Gerät unterschreiben. In Frage 5 finden Sie dazu nachstehend nähere Erläuterungen. Als Ihr LuxTrust-Identitätsnachweis erstellt wurde, wurden Sie zuvor persönlich identifiziert und mit einem so genannten fortgeschrittenen Zertifikat ausgestattet. Unsere IT-Infrastruktur wurde inzwischen von unserer Kontrollstelle als „qualifiziert“ zertifiziert, weshalb wir eine Aktualisierung (oder ein Upgrade) Ihres Zertifikats erwägen.
- Was sind die Vorteile des qualifizierten Zertifikats?
Mit einem LuxTrust-Gerät, das mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestattet ist, können Sie Dokumente elektronisch signieren. Dabei wird sichergestellt, dass Ihre Unterschriften in allen Ländern der Europäischen Union (EU) die gleiche Rechtswirksamkeit wie eine eigenhändige Unterschrift haben. In einer zunehmend digitalen Welt können Sie so Verträge abschließen, ohne reisen zu müssen.
Ihre elektronische Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten LuxTrust-Zertifikats wird in allen EU-Ländern als qualifizierte elektronische Signatur anerkannt. Ein französischer, italienischer oder englischer Richter, der Ihren Vertrag bei einem Rechtsstreit auszulegen oder durchzusetzen hat, muss daher den mit Ihrem LuxTrust-Gerät abgeschlossenen Vertrag als gleichwertig mit einem Vertrag betrachten, den Sie per Hand unterzeichnet haben. Wie die Europäische Kommission feststellt , bieten qualifizierte Vertrauensdienste (wie z. B. elektronische Signaturen auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats) im elektronischen Geschäftsverkehr mehr Rechtssicherheit und eine größere allgemeine Sicherheit als nicht qualifizierte Dienste (wie z. B. elektronische Signaturen auf der Grundlage eines fortgeschrittenen Zertifikats).
- Was ist der Unterschied zwischen einer qualifizierten und einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur?
Wie wichtig die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur sind, zeigt sich bei Rechtsstreitigkeiten über ein mit einer elektronischen Signatur unterzeichnetes Dokument und vor allem bei einer Anfechtung der Gültigkeit der elektronischen Signatur durch eine Partei. Wenn die Signatur qualifiziert ist, ist der Richter von vornherein verpflichtet, die elektronische Signatur als gleichwertig mit einer eigenhändigen Unterschrift anzusehen. Es obliegt daher der Partei, die die Unterschrift anficht, nachzuweisen, dass die elektronische Signatur in diesem speziellen Fall nicht einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden kann.
Wenn die elektronische Signatur dagegen fortgeschritten ist, ist die elektronische Signatur nicht von vornherein einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, und vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen obliegt es der Partei, die sich auf die Gültigkeit der elektronischen Signatur beruft, dem Gericht nachzuweisen, dass die elektronische Signatur so gemacht wurde, dass sie einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden kann. Somit befindet sich der Benutzer oder die Benutzerin eines Geräts, mit dem Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden können, im Falle einer rechtlichen Anfechtung der elektronischen Signatur durch den Vertragspartner in einem EU-Land in einer besseren Ausgangssituation.
- Ändert sich etwas, wenn eine nicht bevollmächtigte Person mein LuxTrust-Gerät verwendet?
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Nichtanerkennung der eigenen elektronischen Signatur, die zu einer gerichtlichen Überprüfung der Schriftstücke führen, unterscheiden nicht, ob die verwendete elektronische Signatur auf einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Zertifikat beruht. Während es im Rahmen eines Gutachtens zur Überprüfung des Schriftstücks nicht ausgeschlossen ist, dass eine qualifizierte elektronische Signatur in der Praxis anders behandelt werden könnte als eine fortgeschrittene elektronische Signatur, ist eine solche unterschiedliche Behandlung derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Auch die Strafbestimmungen über den Straftatbestand der Urkundenfälschung, die auch elektronisch signierte Dokumente umfassen, unterscheiden nicht danach, ob die für die Begehung der Straftat verwendete elektronische Signatur fortgeschritten oder qualifiziert war.
- Was sind die Nutzungsbedingungen eines LuxTrust-Geräts mit einem qualifizierten Zertifikat?
Die genauen Bedingungen für die Nutzung eines solchen Geräts sowie die Beschränkungen einer solchen Nutzung sind in unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben, die unter der Adresse gtc.luxtrust.lu verfügbar sind.
- Und wenn ich keine Aktualisierung meines Zertifikats möchte?
Wenn Sie nicht möchten, dass LuxTrust die Aktualisierung Ihres Zertifikats durchführt, können Sie diese auch ablehnen. Hierfür müssen Sie lediglich bis zum 05.08.2019 um Mitternacht eine E-Mail an qcp@luxtrust.lu senden, in der Sie uns Ihren Namen und Vornamen sowie die Seriennummer Ihres Tokens oder Scans mitteilen. Sollten Sie diese Seriennummer nicht angeben können, rufen Sie bitte unsere Servicenummer +352 24 55 05 50 an. Falls wir nach Ablauf dieser Frist keine Mitteilung Ihrerseits erhalten haben, betrachten wir dies als Einverständnis mit der Aktualisierung Ihres Zertifikats zur Ermöglichung qualifizierter elektronischer Signaturen.



